Vermietung Das Fischerhaus kann nur von Mitgliedern des Fischervereins Kloster Fahr benützt werden. Sie haben während der ganzen Dauer des Anlasses anwesend zu sein und tragen insbesondere die Verantwortung für Ruhe und Ordnung.
Das Fischerhaus ist für 30 Personen ausgerüstet. Bei den Benützern muss es sich um eine geschlossene Gesellschaft handeln.
Für Fragen über Mietung der Liegenschaft wenden Sie sich an: