Die Mitgliedschaft von Jugendlichen
Aufnahme von Jugendlichen in den Verein.

Die Aufnahme von Jungfischern in den Verein ist in den Statuten unter Art. 3.5 geregelt und lautet wie folgt:

"Die Aufnahme von Jungfischern erfolgt unter Prüfung der Voraussetzungen durch den Jungfischerleiter. Die Anzahl Jungfischer ist auf zwanzig begrenzt.
Jungfischer haben kein Stimm- und Wahlrecht."
Foto vom Jungfischer – Weekend am Göscheneralp-Stausee 2013
Kontaktadresse für Jugendliche:

Jungfischerleiter
Nathanael Geeler
jungfischerleiter@fvkf.ch