Die Mitgliedschaft von Jugendlichen Aufnahme von Jugendlichen in den Verein. Die Aufnahme von Jungfischern in den Verein ist in den Statuten unter Art. 3.5 geregelt und lautet wie folgt: "Die Aufnahme von Jungfischern erfolgt unter Prüfung der Voraussetzungen durch den Jungfischerleiter. Die Anzahl Jungfischer ist auf zwanzig begrenzt. Jungfischer haben kein Stimm- und Wahlrecht." |